endeRH-Webdesign | Shopware Freelancer
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Die dargestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen RH-Webdesign, Robin Humpert, Alter Hellweg 17, 33106 Paderborn (nachfolgend als „Anbieter“ oder „RH-Webdesign“ bezeichnet) und dem Kunden für alle Verträge, die über die Webseite rh-webdesign.com abgeschlossen werden.

1.2 Der Anbieter betreibt auf der Webseite einen Online-Shop, in dem Kunden Zugang zu digitalen Inhalten erwerben können.

1.3 Andere allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen hat, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.

1.4 Der Anbieter verpflichtet sich, nach Maßgabe der jeweilige Bestellung weitere für das Vertragsverhältnis geltende und vereinbarte Bedingungen von Drittanbietern auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

1.5 Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind ausschließlich Unternehmer.

2 Vertragsgegenstand, Kundenaccount, Bestellung

2.1 RH-Webdesign stellt diverse Leistungen, insbesondere auch den Erwerb von digitalen Produkten, zur Verfügung: Eine jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung findet der Kunde in seinem Angebot bzw. auf der Webseite.

2.2 Sofern die Übergabe oder Zurverfügungstellung von Software vereinbart wird, gilt, dass der Quellcode (Source Code) der Software nicht Teil der Vertragsgegenstände ist und nicht überlassen wird, es sei denn, dies ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart.

2.3 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von (Re-) Exportrestriktionen. Dies kann insbesondere relevant sein bei Lieferungen hinsichtlich der USA und der U.K.

2.4 Zur Nutzung des Online-Shops muss der Kunde registriert sein. Die Registrierung eröffnet einen Kundenaccount und mit ihr erkennt der Kunde die jeweiligen geltenden AGB an.

2.5 Der Kunde muss sein Passwort geheim halten und den Zugang zu seinem Konto sorgfältig sichern. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Account von Dritten missbraucht wurde.

2.6 Die auf der Webseite dargestellten Angebote stellen ein unverbindliches Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung über die Webseite erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler können im Rahmen des Bestellprozesses vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar.

2.7 Der Anbieter kann das Angebot annehmen, indem der Anbieter dem Kunden

eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt (E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist,
die Leistung freischaltet und/oder erbringt,
nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Kunden oder einer Weiterleitung des Kunden zu einem Zahlungsdiensteanbieter.

2.8 Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt. Der Vertragstext wird von dem Anbieter nicht gespeichert.

2.9 Der Kunde hat die im Kundenaccount oder auf anderem Wege durch den Anbieter abgefragten Vertragsdaten vollständig und korrekt anzugeben, wenn und soweit diese nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind. Es ist untersagt, bei der Bestellung fremde oder sonst unzutreffender Angaben anzugeben. Sofern sich die erhobenen Daten nach der Bestellung ändern, ist der Kunde verpflichtet, sein Konto unverzüglich dahingehend zu aktualisieren oder aber dem Anbieter die geänderten Daten anderweitig zu übermitteln.

3 Lieferung

3.1 Die Lieferung von Software erfolgt auf unterschiedlichen Wegen, z.B. via CD-ROM/DVD, zusammen mit anderer Hardware, online oder auf einem anderen Wege – je nach Vereinbarung.

3.2 Bei nicht ausdrücklicher Vereinbarung über die Installationsleistung erfolgt diese durch den Kunden.

3.3 RH-Webdesign behält sich das Eigentum bzw. die Rechteübertragung an gelieferter Software bis zum Eingang aller fälliger Zahlungen aus dem Vertrag vor. Etwaig erteilte Nutzungsrechte können durch RH-Webdesign nach vorheriger schriftlicher Mahnung und Hinweis darauf, bei unberechtigter Zahlungsverweigerung des Kunden widerrufen werden. Der Kunde kann nachweisen, dass ihm ein Zurückbehaltungsrecht in dem jeweiligen Vertragsverhältnis zusteht.

3.4 Der Kunde wird von RH-Webdesign erhaltene Programmreleases, Fehlerkorrekturen und Programmumgebungen selbst installieren, sofern dies nicht als Leistung von RH-Webdesign ausdrücklich vereinbart wurde.

3.5 Liefer- und Leistungstermine („Liefertermin“ oder Lieferzeit“) bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung in einem Zeitplan. Im Übrigen sind die von RH-Webdesign genannten Termine „ca. –Termine“ und nur dann verbindlich, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde.

3.6 Der Kunde ist verpflichtet, RH-Webdesign alle notwendigen Informationen und Materialien für die Durchführung des Vertrages zu übermitteln. Eine Verzögerung dieser Übermittlung durch den Kunden oder durch am Projekt seitens des Kunden beteiligter Drittfirmen zieht auch eine entsprechende Verzögerung des Liefertermins nach sich.

3.7 Für die Dauer etwaiger vereinbarter oder gesetzlich vorgesehener Prüfung von Arbeitsergebnissen, insbesondere von Entwürfen, Demos, Testversionen, Programmen oder Programmteilen etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet.

3.8 Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so ist RH-Webdesign berechtigt, eine etwaige verbindlich vereinbarte Lieferzeit im eigenen Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden entsprechend zu verlängern.

3.9 Bei Lieferungsverzug ist der Kunde in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

3.10 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist RH-Webdesign berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger angemessene Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

4 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Servicezeit

4.1 Alle Preise sind in EUR und gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und etwaiger Zölle.

4.2 Die Vergütung wird bei monatlichen, jährlichen oder anderweitigen Festpreisen (z.B. Setup-Kosten) im Voraus abgerechnet, sofern die Parteien nicht etwas anderes (z.B. im Angebot von RH-Webdesign) vereinbart haben.

4.3 Ist zwischen den Parteien eine Abrechnung nach Aufwand vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zum Beginn des auf die Leistung folgenden Monats.

4.4 Bei der Vergütung nach Aufwand gilt, dass ein Tagessatz einer Arbeitsleistung von acht Stunden pro Arbeitstag entspricht. Weitere geleistete Stunden werden nach Stundensatz vergütet, der 1/8 des Tagessatzes entspricht.

4.5 Die kalkulierten Kosten, insbesondere Lizenz, Stunden-/Tagessatz und weitere verbrauchsabhängige Kosten, beruhen auf der jeweils vereinbarten Preisliste.

4.6 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Vergütungen sofort, ohne Abzug von Skonto, nach Rechnungsstellung fällig. RH-Webdesign ist berechtigt Teilleistungen abzurechnen.

4.7 Erbringt RH-Webdesign über die ursprüngliche Vereinbarung vom Kunden beauftragte Leistungen (z.B. Beratungs-, Schulungs-, Unterstützungsleistungen etc.) werden diese gesondert vergütet. Ist zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart, sind Zeitaufwände nach dem aktuell gültigen Stunden- bzw. Tagessatz von RH-Webdesign zu vergüten und werden nach 5-Minuten Taktung abgerechnet.

4.8 Außerhalb der Servicezeit von RH-Webdesign von Montags – Freitags: 9:00 Uhr – 17:00 Uhr („Servicezeit“) werden Aufwände mit einem Zuschlag von 100% vergütet. Der Zuschlag gilt auch bei in Nordrhein-Westfallen geltenden gesetzlichen Feiertagen.

4.9 RH-Webdesign ist berechtigt, die jeweiligen Preise bei Dauerschuldverhältnisses maximal ein Mal pro Kalenderjahr an sich verändernde Marktbedingungen in Form von erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % steht dem Kunden ein Kündigungsrecht innerhalb von 45 Tagen nach Empfang der Preiserhöhungsankündigung zu. In diesem Fall kann RH-Webdesign nach freier Wahl entscheiden, die angekündigte Preiserhöhung für den widersprechenden Kunden entfallen zu lassen oder die Kündigung zu akzeptieren. Entscheidet sich RH-Webdesign zu einer Rücknahme der Preiserhöhung für den Kunden, so läuft der Vertrag zu den zuvor vereinbarten Bedingungen weiter.

4.10 Sofern ein vereinbartes Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt RH-Webdesign dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung.

4.11 Bei Zahlungsverzug des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist RH-Webdesign berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütungen zu zahlen. Kommt der Kunde mit der Bezahlung für mehr als 60 Tage in Verzug, kann RH-Webdesign das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt.

5 Nutzungsrechte

5.1 Soweit keine andere bestimmungsgemäße Nutzung vereinbart ist, räumt RH-Webdesign dem Kunden, vorbehaltlich Ziffer 3.3, jeweils zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Überlassung eines Werkes das nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte und dauerhafte Recht ein, die Software/Leistungen vertragsgemäß für eigene Zwecke zu nutzen, das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden. Für jede weitere, nicht notwendige Kopie oder Virtualisierung benötigt der Kunde ein separates Nutzungsrecht.

5.2 Bei Mietleistungen von RH-Webdesign gilt als Ausnahme zu Ziffer 5.1, dass lediglich ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht gewährt wird.

5.3 Die in der Software etwaig enthaltenen Copyright- Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.

5.4 Soweit u.a. Open Source Software Gegenstand einer Lieferung/Leistung ist, überträgt RH-Webdesign in der Regel keinerlei Nutzungsrechte an derselben. Es gelten insoweit die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Open Source Software, die RH-Webdesign im Falle der Zurverfügungstellung mitliefert.

5.5 Im Fall der Lieferung bzw. zur Verfügungstellung von Software Dritter gelten ergänzend die durch RH-Webdesign vereinbarten und mitgelieferten Lizenzbestimmungen.

5.6 Die Anfertigung einer Sicherungskopie und die Vervielfältigung im Rahmen der üblichen Datensicherungen in angemessener Anzahl durch den Kunden sind erlaubt. Sonstige Vervielfältigungen sind unzulässig.

5.7 Eine Dekompilierung im Rahmen des § 69e UrhG bleibt gestattet. Die Rechte des Kunden aus §§ 69 d Abs. 2 und 3 UrhG bleiben ebenfalls unberührt. Eine Vervielfältigung oder Umarbeitung der Anwendungsdokumentation ist vorbehaltlich und unter Berücksichtigung der Rechte des Kunden aus §§ 69c Nr. 2, 69 e UrhG (soweit die Dokumentation in die Software integriert ist) nicht gestattet.

5.8 An Entwürfen, Modellen, Skizzen u. ä. Arbeiten von RH-Webdesign, die der Erarbeitung des endgültigen Projekts dienen, werden dem Kunden keine Nutzungsrechte eingeräumt. Wünscht der Kunde eine Nutzung von Konzepten und Ideen aus der Entwurfsphase, bedarf es für die Einräumung von Nutzungsrechten einer gesonderten Vereinbarung.

5.9 In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene bzw. zur Verfügung gestellte Software außerhalb des Vertragszwecks zu vervielfältigen, zu vermieten oder in sonstiger Weise weiter- bzw. unter zu lizensieren, sie öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

5.10 Dem Kunden ist es nicht erlaubt, Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen. Im Hinblick auf die interne Nutzung beim Kunden gelten die jeweils im Angebot etwaig erwähnten Beschränkungen bzw. Lizenzbeschreibungen.

5.11 Nutzt der Kunde die erworbene Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die gestattete Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf eine vereinbarte Einsatzanzahl) überschreitet, so ist er auf Aufforderung von RH-Webdesign verpflichtet, unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte zu erwerben. Das Recht von RH-Webdesign, die ihr zustehenden Rechte, insbesondere auf Schadensersatz und Unterlassung, geltend zu machen, bleiben davon unberührt.

5.12 RH-Webdesign bietet Kunden, die als Reseller auftreten und von RH-Webdesign als solche anerkannt sind besondere Bedingungen zur Weitervermarktung der erworbenen Produkte. Hier gelten die vorstehenden Nutzungsbeschränkungen für den Endkunden des Resellers. Der Reseller wird verpflichtet, diese Beschränkungen und den Umfang der Nutzungsrechte an seinen Endkunden gemäß den vorstehenden Ziffer 5. Ebenfalls zu vereinbaren.

6 Mitwirkungspflichten des Kunden, Abnahme

6.1 Wünsche und Vorgaben des Kunden die bei der Herstellung eines Vertragsgegenstandes zusätzlich berücksichtigt werden sollen und zwischen den Parteien vereinbart worden sind, bedürfen stets mindestens der Textform (z.B. E-Mail).

6.2 Der Kunde wird übergebene Vertragsgegenstände unverzüglich nach Überlassung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit sowie Funktionstauglichkeit. Der Kunde ist verpflichtet seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nach zu kommen.

6.3 Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen RH-Webdesign unverzüglich in Textform mitgeteilt werden. Die Mängelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten.

6.4 Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitgeteilt werden. Auch diese Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten.

6.5 Der Kunde wird RH-Webdesign in angemessenem Umfang bei der Erfüllung der Leistung auf eigene Kosten unterstützen. Er wird Änderungen der Betriebsbedingungen sowie sonstiger, für die Erbringung der Leistung wesentlicher Umstände rechtzeitig an RH-Webdesign mitteilen. Der Kunde wird im Bedarfsfall RH-Webdesign und seinen Mitarbeitern Zugang zur Vertragssoftware mindestens während der normalen Bürozeiten, nach vorheriger Vereinbarung, gewähren und erforderliche Rechnerzeiten zur Verfügung stellen.

6.6 Durch Verzögerung im Rahmen von Ziffer 6.5 entstehende Mehrkosten kann RH-Webdesign dem Kunden nach entsprechender Mahnung in Rechnung stellen. Darüber hinaus kann RH-Webdesign vom Kunden unter angemessener Fristsetzung die erforderliche Mitwirkungsleistung verlangen. Wird diese innerhalb dieser Frist nicht nachgeholt, ist RH-Webdesign zur Kündigung des betroffenen Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Sonstige Rechte von RH-Webdesign bleiben unberührt.

6.7 Bei den Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um eine Hauptpflicht des Kunden.

6.8 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige erlangte Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, RH-Webdesign unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind und /oder ein Missbrauch erfolgt. Sollte es bei der Nutzung von zur Verfügung gestellten Diensten zu Störungen kommen, so wird der Kunde RH-Webdesign von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

6.9 RH-Webdesign kann die Abnahmebereitschaft von Werkleistungen durch Übergabe an den Kunden anzeigen.

6.10 Der Kunde wird die Vertragsgegenstände nach Übergabe unverzüglich daraufhin untersuchen und testen, ob diese im Wesentlichen im Rahmen einer Abnahme vertragsgemäß sind. Etwaige Mängel wird der Kunde RH-Webdesign umgehend mitteilen.

6.11 Entsprechen die Vertragsgegenstände im Wesentlichen den vertraglichen Bestimmungen, erklärt der Kunde, soweit gesetzlich vorgesehen, die Abnahme. Diese Erklärung erfolgt mindestens in Textform durch einen Freigabevermerk.

6.12 Geht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Vertragsgegenstände keine detaillierte schriftliche Mängelrüge von nicht unerheblichen Mängeln ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.

6.13 Für Mängel, die dem Kunden bei Abnahme bekannt waren, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären oder die sonst fahrlässig dem Kunden nicht bekannt wurden oder die vom Kunden nicht gemeldet wurden, stehen dem Kunden die Rechte aus der Mängelgewährleistung nicht zu.

7 Change Request

7.1 Beide Vertragspartner sind berechtigt, unter Angabe wichtiger Gründe den anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen oder fachliche Feinspezifikationen zu beraten und zu verhandeln.

7.2 Soweit der Kunde über den vereinbarten Umfang hinausgehende Änderungen wünscht, wird RH-Webdesign, gegen Vergütung auf Zeit- und Materialbasis stundensätzlich tätig. RH-Webdesign wird den dabei entstehenden Aufwand prüfen, sowie ob die gewünschte Änderung durchführbar ist und den Kunden dann darüber informieren, welche Änderungen sich dabei insbesondere hinsichtlich der Kosten und des Zeitplans voraussichtlich ergeben. Soweit möglich und notwendig, wird RH-Webdesign auch prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen auf bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat.

7.3 Wird über ein Änderungsverlangen keine Einigung erzielt, werden die Parteien, soweit sie keine andere Vereinbarung treffen, das Projekt entsprechend in der bisher aktuellen Version realisieren.

7.4 Änderungsverlangen bedürfen der Textform, können auch von RH-Webdesign per E-Mail bestätigt werden.

8 Mangelhaftung

8.1 RH-Webdesign gewährleistet, dass sämtliche Leistungen nicht mit Sach- und/oder Rechtsmängeln behaftet sind.

8.2 Die vorbenannte Mängelhaftung bezieht sich nicht auf etwaige eingesetzte Open Source Software, da hier auch keine Nutzungsrechte von RH-Webdesign übertragen werden. Eine Haftung von RH-Webdesign für Sach- und/oder Rechtsmängel ist demnach aufgrund der spezifischen Natur von Open Source Software ausgeschlossen.

8.3 Ein Mangel liegt vor, soweit die Leistung (a) nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt, (b) sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignen oder (c) die gewöhnliche Verwendung nicht eignen und nicht die Beschaffenheit aufweisen, die bei Leistung der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Leistung erwarten kann.

8.4 Im Fall eines Mangels wird RH-Webdesign innerhalb eines angemessenen Zeitraums gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe folgender Regelungen kostenlos nacherfüllen.

8.5 Die Nacherfüllung kann nach Wahl von RH-Webdesign entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung vorgenommen werden. Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann RH-Webdesign nach eigener Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass RH-Webdesign zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrags ausreichendes Nutzungsrecht erwirbt oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauscht, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt, oder einen neuen Programmstand liefert, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

8.6 Die Mängelbeseitigung durch RH-Webdesign kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen.

8.7 RH-Webdesign trägt bei berechtigter Mangelrüge die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen.

8.8 Etwaigen zusätzlichen Aufwand, der RH-Webdesign dadurch entsteht, dass Produkte vom Kunden an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht wurden, trägt der Kunde.

8.9 Stellt sich heraus, dass die Mangelrüge unberechtigt war, kann RH-Webdesign den ihr entstehenden Aufwand ersetzt verlangen, soweit der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat.

8.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht die Anzahl der Nacherfüllungsversuche RH-Webdesign während der vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

8.11 Das Recht zum Rücktritt aus Liefer- oder Werkverträgen und der Anspruch auf Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln.

8.12 Hat RH-Webdesign einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.

8.13 Ansprüche wegen eines Mangels (einschließlich bei Dokumentation) verjähren in einem Jahr nach Lieferung bzw. bei Werkverträgen nach Abnahme. Ziffer 9 gilt entsprechend.

8.14 Bietet RH-Webdesign dem Kunden zur Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln neue Programmteile, insbesondere Patches, Bugfixes, Updates, Upgrades, neue Releases, neue Versionen etc. an, so hat der Kunde diese zu übernehmen.

8.15 Mangelbeseitigung kann auch durch Lieferung einer dem Kunden zumutbaren Umgehungslösung erfolgen.

8.16 Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Produkte verändert hat oder durch Dritte verändern ließ oder mit anderen als den gegebenen Produkten verwendet hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag, bzw. bei Mietleistungen die Änderungen keine für RH-Webdesign unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.

8.17 Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

8.18 Eine Kündigung des Kunden bei Mietleistungen gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn RH-Webdesign ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Ziffer 8.10 gilt entsprechend.

8.19 Zwingende vom Gesetz vorgesehene unbeschränkte Haftung von RH-Webdesign und Ziff. 9 dieses Vertrages bleiben von diesen Regelungen unter Ziff. 8. unberührt.

9 Haftung

9.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von RH-Webdesign, von gesetzlichen Vertretern oder von Erfüllungsgehilfen von RH-Webdesign beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist.

9.2 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflichten“).

9.3 Dieser Haftungsausschluss – sowie weitere Haftungsbegrenzungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass ein Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, und zwar durch ein Ausweichverfahren, Datensicherung, Störungsdiagnose usw. Der Kunde ist verpflichtet etwaigen Datenverlust vorzubeugen und regelmäßige und ordnungsgemäße Datensicherung vorzunehmen.
Bei Datenverlust haftet RH-Webdesign allein in Höhe der Wiederherstellungskosten der Datensicherung. Ziffer 9.4 findet keine Anwendung, wenn die Datensicherung als Hauptleistung von RH-Webdesign vereinbart wurde.

9.5 Der Kunde stellt RH-Webdesign von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen RH-Webdesign wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden schuldhaft verursachte unberechtigte Nutzung von Leistungen von RH-Webdesign, insbesondere auch durch vom Kunden übermittelter Materialien und Inhalte, geltend machen. Der Kunde übernimmt alle RH-Webdesign aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von RH-Webdesign bleiben unberührt. Der Kunde teilt RH-Webdesign ab Kenntnis die Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen mit.

9.6 Der Kunde wird bei berechtigter Inanspruchnahme durch Dritte gemäß Ziffer 9.5 die gegenständlichen Leistungen nicht mehr nutzen. RH-Webdesign ist berechtigt diese Leistungen zu sperren.

9.7 Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten ebenfalls zugunsten der Lieferanten, Reseller, Partner oder deren jeweiligen Zweigstellen von RH-Webdesign sowie der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von RH-Webdesign.

10 Supportleistungen

10.1 RH-Webdesign verpflichtet sich, soweit im separaten Angebot vereinbart, dem Kunden weiterentwickelte Versionen, sog. Updates von Software einschließlich der zu ihr gehörenden Dokumentation, zur Verfügung zu stellen und die überlassene Hardware instand zu setzen.

10.2 Der Support wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht und so, dass er sich am Interesse der Gesamtheit der Kunden orientiert.

10.3 RH-Webdesign übernimmt je nach Vereinbarung zudem die Fehlerbeseitigung für die Vertragsgegenstände und etwaige weiterentwickelten Versionen. Die Leistungen werden nur in Bezug auf die zuletzt an den Kunden übergebenen Version erbracht. RH-Webdesign bearbeitet Fehler innerhalb einer angemessenen Frist. Auftretende Fehler sind durch den Kunden in für RH-Webdesign möglichst nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und in Textform oder per angebotener Hotline mitzuteilen.

10.4 RH-Webdesign erbringt die Fehlerbeseitigung nach seiner Wahl vor Ort oder per Fernwartung bzw. durch Neulieferung oder Reparatur. Die RH-Webdesign ist berechtigt, Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung gemäß Ziffer 8 zu nutzen.

10.5 Während der Fehlerbeseitigung kann RH-Webdesign verlangen, dass der Kunde im Bedarfsfall einen kompetenten Mitarbeiter zur Seite stellt, der Auskunft über das Gesamtsystem bei dem Kunden und die Verwendung der Vertragssoftware sowie den geltend gemachten Fehler geben kann und Testläufe durchführen kann.

11 Laufzeit, Vertragsbeendigung

11.1 Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. für den Fall, dass ein Insolvenzantrag bei dem zuständigen Gericht gestellt wird oder beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit droht, so kann RH-Webdesign nach ihrer Wahl von etwaig geschlossenen Verträgen zurücktreten bzw. Leistungen einstellen.

11.2 Sofern zwischen den Vertragsparteien ein Dauerschuldverhältnis vereinbart ist und keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, beträgt die Laufzeit 36 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragslaufzeit-Ende gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Vertragsschluss.

11.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.4 Jede Kündigung bedarf der Textform.

11.5 Mit Vertragsbeendigung bzw. bei ungültigem Vertrag wird der Kunde die Nutzung von Vertragsprodukten im Rahmen von Mietleistungen einstellen und sämtliche bei ihm vorhandenen lizenzierten Produkte und Kopien hiervon vernichten und RH-Webdesign dies auf Anfrage bestätigen.

12 Schlussbestimmungen

12.1 RH-Webdesign ist zu Änderungen der Nutzungsbedingungen oder sonstigen Bedingungen berechtigt. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und RH-Webdesign den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.

12.2 Der Kunde gestattet RH-Webdesign die gemeinsame Zusammenarbeit nach Beauftragung in Form einer Auftragsgewinn-Meldung an die Presse zu kommunizieren und in Form der Darstellung eines Logos des Kunden und einer Projektbeschreibung auf den Referenzenseiten von www.rh-webdesign.com zu veröffentlichen. Nach erfolgreichem Projektabschluss gestattet der Vertragspartner RH-Webdesign das abgeschlossene Projekt in Form einer Pressemeldung an die Öffentlichkeit zu kommunizieren und im Impressum seiner Website als Agentur mit Anschrift und URL aufgeführt zu werden.

12.3 Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.4 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung etwa entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von RH-Webdesign.

12.5 Vertragssprache ist deutsch. Bei verschiedenen Sprachfassungen ist allein der deutsche Text dieser Bedingungen maßgeblich.